Impressum
Photographie Twardy
Poststraße 2 [Ecke Bahnhofstraße]
56626 Andernach
St.-Nr.: 29/153/4133/6
Eigentümerin: Elfriede M.Twardy
Studioleitung: Vera Thielen
Tel: 02632 - 49 43 08
Fax: 02632 - 49 43 44
URL: www.twardy.com
Mail: info@twardy.com
Datenschutzbeauftragte: Vera Thielen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Photographie Twardy
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Photographie Twardy erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ i. S. dieser AGB sind alle von Photographie Twardy hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
1. Photographie Twardy steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von Photographie Twardy hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt Photographie Twardy Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Photographie Twardy. 5. Der Besteller eines Bildnisses i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Photographie Twardy, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Photographie Twardy zum Schadensersatz.
7. Die Negative, Dias oder Daten verbleiben bei Photographie Twardy. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist Photographie Twardy die Endpreise inkl. MwSt. aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Photographie Twardy bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Amtsgericht Koblenz HRB 12662Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum von Photographie Twardy.
4. Hat der Auftraggeber Photographie Twardy keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Photographie Twardy behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Photographie Twardy für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Photographie Twardy haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Photographie Twardy oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen, Dias oder Daten haftet Photographie Twardy – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Photographie Twardy verwahrt die Negative, Dias und Daten sorgfältig. Photographie Twardy ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von Photographie Twardy aufbewahrte Negative, Dias oder Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt Photographie Twardy den Auftraggeber und bietet ihm die Negative, Dias oder Daten zum Kauf an.
3. Photographie Twardy haftet für Lichtbeständigkeit und/oder Dauerhaftigkeit der Lichtbilder und/oder digitaler Daten nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials oder der Datenträger. 4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern, Datenträger und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Photographie Twardy übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Photographie Twardy berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt Photographie Twardy dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Photographie Twardy, sofern Photographie Twardy den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt Photographie Twardy dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann ARTs- Photographie Twardy eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann Photographie Twardy Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1.000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Photographie Twardy vorbehalten.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Photographie Twardy nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Photographie Twardy, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Photographie Twardy auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Photographie Twardy kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers, kann Photographie Twardy auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Photographie Twardy bestätigt worden sind. Photographie Twardy haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Photographie Twardy verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Medien
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Photographie Twardy auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Photographie Twardy.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von Photographie Twardy und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung durch Photographie Twardy. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Photographie Twardy digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von Photographie Twardy mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Photographie Twardy als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Photographie Twardy mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Photographie Twardy von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern von Photographie Twardy im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Photographie Twardy und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Photographie Twardy.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Photographie Twardy auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Photographie Twardy.
4. Photographie Twardy ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass Photographie Twardy ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat Photographie Twardy dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Photographie Twardy verändert werden. 7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann Photographie Twardy bestimmen.
XI. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Agentur nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die Vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber auf eigene Kosten selbst zu besorgen.
XII. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte / Rechte Dritter
Sämtliche Rechte an Vorschlägen, Entwürfen, Mustern, Texten, Konzepten und sonstigen Werken von Photographie Twardy stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar und sind nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere denen des Urheberrechtes – geschützt und verbleiben bei Photographie Twardy.
Jede Nachahmung, auch die von Teilen oder Details, ist unzulässig. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die Arbeiten von Photographie Twardy dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang der Nutzung verwendet werden. Vertraglich nicht erwähnte Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei Photographie Twardy. Es ist Sache des Auftraggebers nachzuweisen, welche Nutzungsrechte an dem jeweiligen Werk ihm abgetreten wurde. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Einwilligung seitens Photographie Twardy gestattet.
XIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Photographie Twardy, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Photographie Twardy als Gerichtsstand vereinbart.

